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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Stand: 01/2022

  1. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

    1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
    2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
      Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer.
      Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
  2. Preise

    ...

  3. Zahlung

    1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
    2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferung und Lieferverzug

    1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
    2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
      Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
    3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
      Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
      Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
    4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dannnach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
    5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
    7. Konstruktionsoder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

  5. Abnahme

    1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
    2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
  6. Eigentumsvorbehalt

    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
      Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
      Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
      Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
    2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt die erforderlichen Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
    3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
  7. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel

    1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
      Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 1, Satz 2 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
      Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
      Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
      Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
    4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
    5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
      1. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
      2. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
      3. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
      4. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
    6. Soweit der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gelten für Sachund Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
  8. Haftung für sonstige Ansprüche

    1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
    3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Neufahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
  9. Gerichtsstand

    1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechselund Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
    2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

  10. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  11. Datenschutzrechtliche Informationen

    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten

    Ihre personenbezogenen Daten und die Vertragsdaten (einschließlich Name, Adresse, Kundennummer, Kontaktdaten) aus diesem Vertrag und aus sämtlichen mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Verträgen und Vereinbarungen (z. B. Garantie-, Leasing- oder Finanzierungsverträge) werden von uns (als Ihr gewählter Kraftfahrzeug-handelspartner und als Verantwortlicher) für die Erfüllung der Verträge und Vereinbarungen verarbeitet.
    Die Datenverarbeitung basiert auf Art. 6 (1) b) der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
    Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer von zehn Jahren nach Ende der vertraglichen Beziehung gespeichert (gesetzliche Frist).

    Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Daten handelt es sich um Pflichtangaben, die für den Abschluss des jeweiligen Vertrages erforderlich sind. Zur Angabe dieser personenbezogenen Daten sind Sie daher verpflichtet. Sollten Sie diese Angaben nicht machen, ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.

    Empfänger

    Ihre personenbezogenen Daten werden von uns im Zusammenhang mit den jeweiligen Vertragsdaten, Fahrzeugdaten, technischen Daten für Teile und Zubehör oder Werkstattdaten bzw. Daten zu Servicearbeiten zu den unten genannten Zwecken an folgende Empfänger übermittelt:

    Daten Zweck/e Empfänger
    Vorname*, Nachname*, Adresse*, und – sofern notwendig – Geburtsjahr* und –monat*, Daten zu Verkaufs- bzw. Service-Incentives*,-/ Prämien und andere margenrelevante Programmdaten*, Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN)*, Diagnose-/ Fehlercodes und damit in Verbindung stehende Daten, z. B. Daten aus der Fahrzeugsteuerungseinheit und damit verbundene Daten, wie z. B. fahrzeugtechnische und fahrdynamische Daten. Einplanung zur Produktion und Produktion des Fahrzeugs
    Auslieferung (des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen, etc.)
    Sicherstellung des Preisschutzes
    Abwicklung von Garantieleistungen
    Abwicklung des Opel Mobilservice
    Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden, insbesondere durch den Opel Info Service
    Produkt- und Serviceverbesserungen, Rückruf-Aktionen, Nachbesserungsmaßnahmen
    Unfalldatenschreiber, Fahrzeugdiagnosebenachrichtigungen
    Störungsanalyse, Produktverbesserung
    Verwaltung von Verkaufs- und Service-Incentives, Bonusprogrammen und anderen margenrelevanten Programmen zwischen Opel Partnern und Opel Verwaltung von Händleraudits und Dokumentenkontrolle
    Opel Automobile GmbH (Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim am Main, Deutschland), Subaru Deutschland GmbH und Peugeot SA (PSA), Rueil Management Centre 7, rue Henri Ste Claire Deville, 92563 Rueil-Malmaison, Frankreich.
    Die Opel Automobile GmbH übermittelt Ihre personenbezogenen Daten an die jeweils beauftragten Dienstleister, um die Abwicklung und Administration im Zusammenhang mit den genannten Zwecken zu unterstützen.
    Die Opel Automobile GmbH übermittelt Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus an den beauftragten IT-Serviceprovider (GM Holdings LLC, Michigan, USA). Dessen Sitz befindet sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einem in einem sog. Drittland ohne angemessenes Datenschutzniveau. Eine Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission liegt nicht vor, aber eine geeignete Garantie in Form von EU-Standardvertragsklauseln. Wenn Sie eine Kopie der EU-Standardvertragsklauseln erhalten möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an privacyrights@opel.com.
    Identifikations- und Kontaktdaten (Name*, E-Mail-Adresse*, Telefonnummer, Postanschrift), FIN, amtliches Kennzeichen myOpel Vorregistrierung Opel Automobile GmbH (Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim am Main, Deutschland) Weiterer Empfänger: Oben genannter IT-Serviceprovider (GM Holdings LLC, Michigan, USA).
    Identifikations- und Kontaktdaten (Name*, E-Mail-Adresse*; Telefonnummer, Postanschrift), FIN, amtliches Kennzeichen OnStar Vorregistrierung OnStar Europe Ltd., Luton HG & Training Centre, Osborne Rd., Luton, Bedfordshire, LU1 3YT, UK1-151-150, Vereinigtes Königreich,
    Opel Automobile GmbH (Bahnhofsplatz, 65423 Rüsselsheim am Main, Deutschland) Weiterer Empfänger: Oben genannter IT-Serviceprovider (GM Holdings LLC, Michigan, USA).
    Vorname*, Nachname*, Adresse*, Einkommen und – sofern notwendig – Geburtsjahr* und –monat* Bearbeitung von Anfragen zu Finanzierungs- bzw. Leasingservices Opel Bank GmbH, Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim / FFS Group Neckarstraße 137-139, 70190 Stuttgart
    Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)*, amtliches Kennzeichen*, Erstzulassungsdatum, Marke, Modell, Typ Erbringen von Leistungen im Rahmen des Opel Mobilservice ARC Europe S.A., Avenue des Olympiades 2, 1140 Evere, Belgien

    Ihre Rechte

    Sie haben als betroffene Person nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Auskunftsrecht, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Löschung (\„Recht auf Vergessenwerden\“), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, ein Widerspruchsrecht gegen die auf Art. 6 Abs. 1 e) oder f) EU-DSGVO beruhende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder wenn Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um Direktwerbung zu betreiben.

    Bitte beachten Sie, dass Ihre oben genannten Rechte gesetzlich eingeschränkt sein können bzw. wir sie nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfüllen müssen.
    Ihre personenbezogenen Daten können Sie von uns als Verantwortlichem jederzeit aktualisieren lassen (z. B. bei Adressänderung).

    Zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte schreiben Sie uns an beate.sobeck@autohaus-sobeck.eu.

    Zur Ausübung Ihres Beschwerderechts nach Art. 77 EU-DSGVO wenden Sie sich bitte an Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (Friedrichstraße 219, 10969 Berlin; https://datenschutz-berlin.de/).

    Kontakt

    Autohaus Sobeck

    Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Harald Sobeck, Dietmar Sobeck

    Max-Eyth-Straße 2
    73249 Wernau/Neckar

    eMail: beate.sobeck@autohaus-sobeck.eu

    Telefon: 0 71 53 / 9 10 30
    Fax: 0 71 53 / 9 10 3 - 90
    Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist: Thorsten Sobeck

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